Logo Rechtsanwälte Marcus Lacher, Nicole Herzog, Katharina Lacher

Unser Vorgehen

Sie können auf dieser Seite alle erforderlichen Daten eingeben und an uns übersenden. Sobald der Antrag bei uns vorliegt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und eventuelle offene Fragen und Unklarheiten klären.

Wir erstellen sodann den Antrag und – soweit erforderlich – die eidesstattliche Versicherung – und übersenden Ihnen letztere zur Unterzeichnung.

Wir sichern Ihnen eine absolut unverzügliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu.

Der Antrag wird dann unverzüglich bei Gericht eingereicht und die Entscheidung des Gerichts wird Ihnen übermittelt. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, werden wir natürlich auch den weiteren Verfahrensverlauf für Sie betreuen.

Für den Fall, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung anordnet, werden wir diesen Termin entweder selbst mit Ihnen gemeinsam übernehmen oder mit kompetenten Anwälten vor Ort. Dies besprechen wir individuell mit Ihnen. Auch die eventuelle Verlängerung der Gewaltschutzanordnung gem. § 1 I S. 2 Gewaltschutzgesetz übernehmen wir für Sie. Sollte der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin sich nicht an die durch Beschluss oder Vergleich geregelten Verhaltensweisen halten, kann dies gegenüber der Polizei angezeigt werden. Ein Verstoß gegen eine einstweilige Anordnung ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft gem. § 4 Gewaltschutzgesetz.