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kosten

Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts für das Gewaltschutzverfahren trägt grundsätzlich derjenige, der den Antrag bei Gericht einreicht. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann angefragt, ob diese Kosten für ein solches Verfahren übernommen werden. Diese Anfrage übernehmen wir für Sie.
Darüber hinaus ist es möglich, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Wenn die Anordnung berechtigt ist, trägt der Antragsgegner die Kosten des Gewaltschutzverfahrens.

Darüber hinaus ergibt es bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten die Option der sogenannten Verfahrenskostenhilfe. Dies bedeutet, dass die Verfahrenskosten ganz, teilweise oder zumindest vorläufig vom Staat übernommen werden und sie diese gegebenenfalls in Raten zurückzahlen können. Die hierfür erforderlichen Formulare finden sie unter folgendem Link:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/429757036447

Kontakten Sie uns gerne. In einem persönlichen Telefonat kann über alle Möglichkeiten und das konkrete Vorgehen individuell gesprochen werden.