Logo Rechtsanwälte Marcus Lacher, Nicole Herzog, Katharina Lacher

Strafanzeige

Parallel zu Ihrem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch dadurch können die Straftat und die dadurch entstandenen Verletzungen dokumentiert werden. Außerdem führt dies zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Täter/Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft hat dann die Möglichkeit, später Anklage zu erheben.

Ein Gericht würde sodann strafrechtlich über den Täter urteilen.